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Grundgesetz bei Wahlrecht achten

Blick in den Plenarsaal
Blick in den Plenarsaal

In der heutigen Sitzung des Bundesrates gab es die Zustimmung zur von der Bundesregierung beschlossenen Wahlrechtsreform. Auf die Einschaltung des Vermittlungsausschusses wurde verzichtet. [1] Die PIRATEN Hannover kritisieren die Reform als grundgesetzwidrig. Hierzu erklärt Uwe Kopec [2], Vorsitzender der PIRATEN im RV Hannover [3] und bei der Bundestagswahl 2021 Direktkandidat im Wahlkreis 43:

Mit der Neuregelung werden ganz klar Direktkandidierende in den ländlichen Bereichen, in denen im allgemeinen weniger Parteien antreten, als in den städtischen, bevorzugt. Dies führt zu einer massiven Benachteiligung kleinerer und jüngerer Parteien, die mehrheitlich in städtischen Regionen agieren. So sind zur letzten Bundestagswahl im Wahlkreis 41 Hannover-Stadt 1 und im Wahlkreis 42 Hannover-Stadt 2 jeweils 13 Kandidierende angetreten. Nehmen wir zum Vergleich die ländlich geprägten Wahlkreise 47 Hildesheim mit 10 Kandidierenden und 49 Wolfenbüttel-Salzgitter mit 11, so zeigt sich schon die Diskrepanz in den theoretischen Ergebnissen und erst recht in den tatsächlichen.

In allen Bereichen sind wir PIRATEN angetreten, allerdings mit nennenswert unterschiedlichen Ergebnissen, insbesondere in der Zahl der absoluten Stimmen: WK 41 0,6% und 746 Stimmen [4], WK 42 0,7% und 929 Stimmen [5], WK 48 0,9% und 1506 Stimmen [6] und WK 49 0,8 % und 1220 Stimmen [7]. Dies sagt ganz klar, dass je mehr Kandidierende in einem Wahlkreis antreten, umso weniger Stimmen entfallen auf den Einzelnen. Und das gilt für die großen Parteien genauso, wie für die kleinen.”

Thomas Ganskow [8], Vorsitzender der PIRATEN im SV Hannnover [9] und bei der Bundestagswahl 2021 Direktkandidat im Wahlkreis 42, ergänzt::

Der entscheidende Verstoß gegen das Grundgesetz liegt in der Aufweichung des Gleichheitsgrundsatzes, der zu den fünf Grundprinzipien des Wahlrechts zählt: Gleich ist eine Wahl, weil jede Stimme gleich viel zählt, und jede Art von Gewichtung unzulässig ist. [10] Die Gewichtung ist allerdings genau der Punkt, der außer Acht gelassen wird. Denn genau sie ist abhängig von der Anzahl der Kandidierenden. Hier wird Art. 38 des Grundgesetzes weiter eingeschränkt, als es ohnehin durch die 5%-Hürde geschieht, durch die regelmäßig eine Vielzahl von Stimmen nicht im Parlament vertreten sind. Es wird Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort spricht und die Aufteilung von Macht und Einfluss für die großen Parteien nicht noch weiter ansteigen lässt, die sich noch leichter die Stimmen untereinander aufteilen können.

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