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Zum 20. Juli – 1944 vs. 2024

Gedenkplakette für die Widerständler vom 20. Juli 1944

Gastbeitrag von Stefan Eilitz

Am 20. Juli 1944, heute vor 80 Jahren, unternahmen einige Wehrmachtsoffiziere zusammen mit bürgerlichen Politikern und Denkern den Versuch, die Herrschaft der Nationalsozialisten durch die Beseitigung Hitlers zu beenden. Der Versuch – bekannt unter dem Namen „Walküre“ – konnte nicht glücken, da eine der Grundvoraussetzungen, die Ausschaltung Hitlers, nicht gelang. Die Verschwörer gegen Hitler als lupenreine Demokraten zu bezeichnen, wäre vermutlich verfehlt. Viele Teilnehmer und Sympathisanten kamen aus dem konservativ nationalen Lager, kannten kaum persönliche Not, abgesehen von allgemeinen kriegsbedingten Einschränkungen und natürlich den Erfahrungen von der Front. Einige Mitverschwörer hatten gerade durch die Nazis Karriere gemacht und konnten sich bisher arrangieren. Die Planung für einen deutschen Staat nach Hitler sahen auch keine sofortigen allgemeinen Wahlen oder Verfassungsreformen vor. Trotzdem hatten alle diese Menschen die Notwendigkeit erkannt, die Naziherrschaft zu beenden. Diese Menschen wollten nicht länger Teil dieses Systems sein. Die besten Möglichkeiten zum Umsturz boten sich für die Soldaten. Diese haben immer die Pflicht, ihre Heimat zu verteidigen. Viele der Offiziere, die am Umsturzversuch teilnahmen, nahmen diese Pflicht sehr genau, sie verteidigten ihre Heimat gegen Feinde im Inneren und setzten dabei ihr Leben ein.

Kann es überhaupt gerechtfertigt sein, durch eine schwere Straftat – es geht schließlich um Mord – anderes Unrecht zu beseitigen? Diese Frage haben sich die Teilnehmer am Umsturzversuch von 1944 auch gestellt. Einige der beteiligten Offiziere haben sich gegen ein Attentat ausgesprochen, wollten Hitler und seine Genossen lediglich verhaften und vor Gericht stellen. Diese Überlegungen führten schließlich zur Einführung des Widerstandsrechtes aus Artikel 20 Absatz 4 GG. Dieses Recht erlaubt Widerstand gegen Unrecht, aber nur dann, wenn alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. [1] Demnach kann selbst extremes Unrecht wie ein Tyrannenmord durchaus gerechtfertigt sein, aber nur unter ebenso extremen Umständen. Diese Offiziere sind 1944 zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen und waren davon überzeugt, dass eine extreme Situation vorliegt.

Wir haben glücklicherweise noch eine Wahl. Wir müssen keinen Diktator beseitigen, auch keinen „Möchtegern Diktator“. Wer mit Emotionen spielt und Angst, Hass, Unzufriedenheit und Wut erzeugt, radikalisiert nicht nur seine Anhänger, sondern irgendwann auch seine Gegner. Radikalisierte Menschen beurteilen eine Situation ganz anders als eine Gruppe professioneller Offiziere. Wütende und verängstigte Menschen könnten viel leichter zu der Überzeugung kommen, dass die einzige Hoffnung auf Freiheit darin besteht, den personifizierten Feind der Freiheit auszuschalten.

Kurzfassung:

Heute vor 80 Jahren, am 20. Juli 1944: Attentatsversuch gegen Hitler.

Wir haben noch eine Wahl. Wir wollen Menschen überzeugen.

Fragt nach, statt zu hassen,
denkt nach, statt zu glauben und
entscheidet selbst, anstatt blind zu gehorchen!

Wer mit Emotionen spielt und damit Angst, Hass, Unzufriedenheit und Wut erzeugt, der darf sich nicht wundern, dass diese Emotionen auf ihn zurückschlagen.

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