Als Partei, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, sind wir diesem und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Und begrüßen jede Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die herrschende Politik daran erinnert, diese Grundlage der Demokratie zu beachten.
Um dies noch mehr in Politik und Gesellschaft zu verankern, reicht es aber nicht, Lippenbekenntnisse zu geben [1] und Gratisexemplare zu verschenken [2]. Viel mehr muss ein jährliches Gedenken an diesen Meilenstein Deutscher Geschichte zu erinnern. Und das in der höchstmöglichen Form, die unser Staat bietet: einem bundesweiten Feiertag [3].
Weiterhin zeigen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts oftmals, dass Ideologie oder politische Ausrichtung von Seiten der Regierung über das Recht gestellt werden. Die Piratenpartei setzt sich für eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung bestehender und zukünftiger Inhalte von Beschlüssen des Bundestages ein. Indem wir eine unabhängige Institution schaffen, die frei von Wirtschafts- und Parteiinteressen neue Gesetzesvorhaben überprüft, werden die Bürgerrechte gestärkt und die Chance, dass zukünftige Gesetze sicher verfassungskonform erlassen werden, steigt. Ein verpflichtender “Gesetzes-TÜV” soll im Vorfeld über mögliche Risiken und Alternativen zu Eingriffen in die Bürgerrechte informieren. Forschungseinrichtungen und Bürgerrechtsorganisationen sollen in den Prozess mit einbezogen werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen für jeden öffentlich zugänglich sein, um eine nachvollziehbare und sachliche Debatte anzuregen, bevor Gesetze erlassen werden. [4]
Und obwohl wir das Grundgesetz achten, sehen wir auch dessen Schwächen. Auf Bundesebene haben wir dazu verschiedene Vorschläge beschlossen, die der Weiterentwicklung in Sachen Freiheit, Würde und Teilhabe [5]:
„Digitale Netzwerke“ ins Grundgesetz
Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz
Wir PIRATEN setzen uns für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein. Um dies zu erreichen, streben wir die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an. Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) wieder entfernt werden. Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden. Die Erfahrungen z. B. mit dem „Staatstrojaner“ haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.
Wiederherstellung des Rechts auf Asyl, Asylgründe erweitern und Hürden für Aufenthaltserlaubnis senken
Wir PIRATEN fordern die Wiederherstellung des ursprünglichen Art. 16a Abs. 1 GG („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) und die Streichung von Art. 16a Abs. 2-5 GG, die dieses Grundrecht einschränken.
Verbandsklagerecht im Tierschutz
Wir PIRATEN befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher in mehreren Bundesländern keine entsprechende Gesetzgebung existent.
Nachhaltigkeit
Wir PIRATEN setzen uns für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung ein. Darunter verstehen wir einen verantwortungsvollen und generationengerechten Umgang mit den zum allgemeinen Wohlergehen notwendigen Ressourcen immaterieller oder materieller Art. Wir fordern die Erweiterung des Grundgesetzes um einen Artikel 20b, in dem das Nachhaltigkeitsprinzip als Staatsziel mit der Formulierung “Der Staat beachtet bei seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit” verankert wird.
Bezahlbarer Wohnraum
Wir sorgen dafür, dass allen Menschen in Deutschland jederzeit und an jedem Ort bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Dafür wollen wir ein Grundrecht auf Wohnen im Grundgesetz verankern. Wo sich abzeichnet, dass über die private Wohnungsbauwirtschaft kein ausreichender geförderter Wohnraum geschaffen wird, sind staatliche Wohnungsbaugesellschaften gefordert, die Lücke zu füllen.
Diskriminierungsschutz
Wir PIRATEN fordern, dass Sexualität und Geschlechtsidentität als Diskriminierungsgrund explizit in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Des Weiteren sollen Feindlichkeiten gegenüber queeren Menschen als strafverschärfende Tatmerkmale in § 46 StGB aufgenommen werden.
Datenschutz und IT-Sicherheit
Algorithmen und KI sind unter der Zugrundelegung von ethische Standards zu entwickeln. Diese sollen aus einer Kommission aus Experten, Anwendern und Betroffenen entwickelt und in einem ständigen Turnus aktualisiert werden. Zur Sicherstellung dieses Ansatzes und zur Vermeidung möglicher Diskriminierungen soll durch Ergänzung des Grundgesetzes hinsichtlich automatisierter Entscheidungen entsprechend Rechtssicherheit geschaffen werden.
Transparenter Staat und digitale Grundrechte
Ein transparenter Staat garantiert und respektiert die digitalen Grundrechte seiner Bürger und ermöglicht Teilhabe
Im Rahmen des digitalen Wandels ist es zwingend notwendig, allen Bürger das Grundrecht auf einen Internetzugang zu gewährleisten. Daher ist dieser im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht aufzunehmen.
Kinder- und Jugendrechte ins Grundgesetz
Aktuell stehen die Menschenrechte des Kindes (UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes; kurz: UN-Kinderrechtskonvention) in Deutschland auf einer Ebene mit allen anderen Gesetzen. Das hat zur Folge, dass im Konfliktfall nicht die UN-Kinderrechtskonvention, sondern das Gesetz Anwendung findet (Bsp.: Asylrecht, Gemeinderecht). Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufzuwerten, fordern wir, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte sind Menschenrechte und müssen als solche geachtet werden.
Stärkung von Zivil- und Katastrophenschutz
Wir PIRATEN setzen uns für eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen im Zivil- und Katastrophenschutz ein. Dazu gehört die Festlegung einheitlicher Standards und Vorschriften auf Bundesebene, sowie die Stärkung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Ausbau zu einer Zentralstelle für den Bevölkerungsschutz, die bei länderübergreifenden Großschadenslagen auch eine Führungs- und Koordinationsfunktion wahrnimmt. Durch eine Grundgesetzänderung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Zentralstellenkompetenz auszustatten
Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
Der Status einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist abzuschaffen. Von Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung sind die Absätze 5-6 ersatzlos aus dem Grundgesetz zu streichen. Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind in privatrechtliche Institutionen umzuwandeln, die den allgemeinen vereinsrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden.
Um die staatliche Neutralität gegenüber den Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten herzustellen, wird die Streichung jeglicher Gottesbezüge in den Verfassungen, Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Bundesländer gefordert.
Quellen:
[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz/demokratiefest-75-jahre-grundgesetz-2257858
[2] https://www.haz.de/lokales/hannover/ministerpraesident-und-minister-verteilen-grundgesetze-am-hauptbahnhof-hannover-BV2QPGZXRRBIVGXLCJ37U7F7TU.html
[3] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Grundrechtskonformit.C3.A4t_der_Gesetzgebung_st.C3.A4rken
[4] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Gesetzes-T.C3.9CV_im_Bundestag
[5] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm
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Als Partei, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, sind wir diesem und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Und begrüßen jede Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die herrschende Politik daran erinnert, diese Grundlage der Demokratie zu beachten.
Um dies noch mehr in Politik und Gesellschaft zu verankern, reicht es aber nicht, Lippenbekenntnisse zu geben [1] und Gratisexemplare zu verschenken [2]. Viel mehr muss ein jährliches Gedenken an diesen Meilenstein Deutscher Geschichte zu erinnern. Und das in der höchstmöglichen Form, die unser Staat bietet: einem bundesweiten Feiertag [3].
Weiterhin zeigen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts oftmals, dass Ideologie oder politische Ausrichtung von Seiten der Regierung über das Recht gestellt werden. Die Piratenpartei setzt sich für eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung bestehender und zukünftiger Inhalte von Beschlüssen des Bundestages ein. Indem wir eine unabhängige Institution schaffen, die frei von Wirtschafts- und Parteiinteressen neue Gesetzesvorhaben überprüft, werden die Bürgerrechte gestärkt und die Chance, dass zukünftige Gesetze sicher verfassungskonform erlassen werden, steigt. Ein verpflichtender “Gesetzes-TÜV” soll im Vorfeld über mögliche Risiken und Alternativen zu Eingriffen in die Bürgerrechte informieren. Forschungseinrichtungen und Bürgerrechtsorganisationen sollen in den Prozess mit einbezogen werden. Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen für jeden öffentlich zugänglich sein, um eine nachvollziehbare und sachliche Debatte anzuregen, bevor Gesetze erlassen werden. [4]
Und obwohl wir das Grundgesetz achten, sehen wir auch dessen Schwächen. Auf Bundesebene haben wir dazu verschiedene Vorschläge beschlossen, die der Weiterentwicklung in Sachen Freiheit, Würde und Teilhabe [5]:
„Digitale Netzwerke“ ins Grundgesetz
Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz
Wir PIRATEN setzen uns für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein. Um dies zu erreichen, streben wir die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an. Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) wieder entfernt werden. Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden. Die Erfahrungen z. B. mit dem „Staatstrojaner“ haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.
Wiederherstellung des Rechts auf Asyl, Asylgründe erweitern und Hürden für Aufenthaltserlaubnis senken
Wir PIRATEN fordern die Wiederherstellung des ursprünglichen Art. 16a Abs. 1 GG („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) und die Streichung von Art. 16a Abs. 2-5 GG, die dieses Grundrecht einschränken.
Verbandsklagerecht im Tierschutz
Wir PIRATEN befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher in mehreren Bundesländern keine entsprechende Gesetzgebung existent.
Nachhaltigkeit
Wir PIRATEN setzen uns für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung ein. Darunter verstehen wir einen verantwortungsvollen und generationengerechten Umgang mit den zum allgemeinen Wohlergehen notwendigen Ressourcen immaterieller oder materieller Art. Wir fordern die Erweiterung des Grundgesetzes um einen Artikel 20b, in dem das Nachhaltigkeitsprinzip als Staatsziel mit der Formulierung “Der Staat beachtet bei seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit” verankert wird.
Bezahlbarer Wohnraum
Wir sorgen dafür, dass allen Menschen in Deutschland jederzeit und an jedem Ort bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Dafür wollen wir ein Grundrecht auf Wohnen im Grundgesetz verankern. Wo sich abzeichnet, dass über die private Wohnungsbauwirtschaft kein ausreichender geförderter Wohnraum geschaffen wird, sind staatliche Wohnungsbaugesellschaften gefordert, die Lücke zu füllen.
Diskriminierungsschutz
Wir PIRATEN fordern, dass Sexualität und Geschlechtsidentität als Diskriminierungsgrund explizit in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Des Weiteren sollen Feindlichkeiten gegenüber queeren Menschen als strafverschärfende Tatmerkmale in § 46 StGB aufgenommen werden.
Datenschutz und IT-Sicherheit
Algorithmen und KI sind unter der Zugrundelegung von ethische Standards zu entwickeln. Diese sollen aus einer Kommission aus Experten, Anwendern und Betroffenen entwickelt und in einem ständigen Turnus aktualisiert werden. Zur Sicherstellung dieses Ansatzes und zur Vermeidung möglicher Diskriminierungen soll durch Ergänzung des Grundgesetzes hinsichtlich automatisierter Entscheidungen entsprechend Rechtssicherheit geschaffen werden.
Transparenter Staat und digitale Grundrechte
Ein transparenter Staat garantiert und respektiert die digitalen Grundrechte seiner Bürger und ermöglicht Teilhabe
Im Rahmen des digitalen Wandels ist es zwingend notwendig, allen Bürger das Grundrecht auf einen Internetzugang zu gewährleisten. Daher ist dieser im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht aufzunehmen.
Kinder- und Jugendrechte ins Grundgesetz
Aktuell stehen die Menschenrechte des Kindes (UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes; kurz: UN-Kinderrechtskonvention) in Deutschland auf einer Ebene mit allen anderen Gesetzen. Das hat zur Folge, dass im Konfliktfall nicht die UN-Kinderrechtskonvention, sondern das Gesetz Anwendung findet (Bsp.: Asylrecht, Gemeinderecht). Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufzuwerten, fordern wir, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte sind Menschenrechte und müssen als solche geachtet werden.
Stärkung von Zivil- und Katastrophenschutz
Wir PIRATEN setzen uns für eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen im Zivil- und Katastrophenschutz ein. Dazu gehört die Festlegung einheitlicher Standards und Vorschriften auf Bundesebene, sowie die Stärkung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und Ausbau zu einer Zentralstelle für den Bevölkerungsschutz, die bei länderübergreifenden Großschadenslagen auch eine Führungs- und Koordinationsfunktion wahrnimmt. Durch eine Grundgesetzänderung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit einer Zentralstellenkompetenz auszustatten
Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
Der Status einer “Körperschaft des öffentlichen Rechts” für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist abzuschaffen. Von Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung sind die Absätze 5-6 ersatzlos aus dem Grundgesetz zu streichen. Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind in privatrechtliche Institutionen umzuwandeln, die den allgemeinen vereinsrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden.
Um die staatliche Neutralität gegenüber den Menschen aller Weltanschauungen und Religionszugehörigkeiten herzustellen, wird die Streichung jeglicher Gottesbezüge in den Verfassungen, Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Bundesländer gefordert.
Quellen:
[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/75-jahre-grundgesetz/demokratiefest-75-jahre-grundgesetz-2257858
[2] https://www.haz.de/lokales/hannover/ministerpraesident-und-minister-verteilen-grundgesetze-am-hauptbahnhof-hannover-BV2QPGZXRRBIVGXLCJ37U7F7TU.html
[3] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Grundrechtskonformit.C3.A4t_der_Gesetzgebung_st.C3.A4rken
[4] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Gesetzes-T.C3.9CV_im_Bundestag
[5] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm
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