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Ausschließliche Online-Version des Deutschlandtickets beim GVH unzureichend

Zug der Stadtbahnlinie 10 nach Ahlem auf der Spinnereibrücke

Nach dem Hackerangriff auf die Üstra AG wird die Möglichkeit der Buchung eines Deutschlandticket-Abonnement dort erst für die Zeit ab dem 1. Juni möglich sein. [1]

Hierzu erklärt Thomas Ganskow [2], Vorsitzender der PIRATEN im SV Hannnover [3]:

„Dies allein zeigt die Verwundbarkeit der ausschließlichen Möglichkeit, das Deutschlandticket digital nutzen zu können. Sehr leicht ist es möglich, dass dabei dann auch jegliche Informationen über das Abonnement an sich auf einem Smartphone verloren gehen. Für die Kundinnen und Kunden ist es dann zwar noch möglich, mittels Zahlungsnachweis das Abo wieder aufleben zu lassen. Aber auch das ist mit jeder Menge Aufwand verbunden, dem mit der alternativen Ausgabe von Papiertickets wie bislang oder einer Chipkarte, wie beispielsweise in Braunschweig ab dem 1.1.24 [4] und ab sofort im Gebiet des HVV [5], der BVG [6] oder des KVB [7], dort sogar noch mit Zusatznutzen, entgegengewirkt werden kann.

Denn es ist wichtig, dass alle Menschen in allen Situationen barrierefrei teilhaben können. Dass dies beim GVH in dessen Entscheidungen nicht berücksichtigt wurde, schließt gleichzeitig fast 10 % der Bevölkerung über 14 Jahre aus, die kein Smartphone besitzt. [8] Dies sind nicht selten Menschen mit geringem finanziellen Spielraum, wenn sie dauerhaft, beispielsweise für tägliche medizinische Behandlungen wie Dialyse, auf den ÖPNV angewiesen sind. Zwar wird dort nun überlegt, auch eine Chipkarte einzuführen [9], aber diese Überlegungen kommen viel zu spät. Darauf hätte man sich seit Bekanntwerden der Pläne für den Nachfolger des 9-Euro-Tickets vorbereiten können.“

Dirk Grundke [10], stellvertretender Vorsitzender des PIRATEN im SV Hannover, ergänzt:

Erschwerend kommt noch hinzu, dass beispielsweise die Beförderungsbedingungen der Üstra eine Nachweispflicht der Fahrscheinzahlung beim Fahrgast sehen. [11] Wird indessen nicht die Üstra, sondern der Fahrgast gehackt, ist er auch diesbezüglich der Dumme. Aber es reicht auch schon, in eine Kontrolle zu kommen, wenn der Akku leer ist und man das Ticket nicht mehr aufrufen kann. Auch dann werden die üblichen € 10,- für die nachträgliche Vorlage fällig [12] und man muss dafür extra ins Service-Center.

Von daher ist es gut, dass allen bisherigen Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30.04. eingeräumt wird [13]. Wer sich nicht den Problemen mit einer ausschließlichen Onlineverfügbarkeit aussetzen möchte, kann ja auch bei jedem anderen Verkehrsverbund, beispielsweise in Braunschweig, eine Papierversion erwerben, die dann auch in Hannover gültig ist. Und das gilt natürlich nicht nur für Abonnenten. Die daraus resultierenden Einnahmeverluste, die sich dann auch in den geringeren Ausgleichszahlungen bemerkbar machen dürften, hat sich der GVH selbst zuzuschreiben.“

Transparenzhinweis: Das Beispiel BVG wurde nachgefügt.

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