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Sofortige Maßnahmen der Sparkassen gegen Geldautomatensprengungen gefordert

Gebäude mit Logo der Sparkasse
Gebäude mit Logo der Sparkasse

In der heutigen Sitzung des Landtags Niedersachsen behandelte dieser in der 1. Lesung einen durch die Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag zur Abwehr von Geldautomatensprengungen. [1] Die PIRATEN Hannover halten die darin gemachten Vorschläge für nicht ausreichend.

Hierzu äußert sich Uwe Kopec [2], Vorsitzender der PIRATEN RV Hannover [3], wie folgt:

Richtigerweise wird dabei auf die Möglichkeit des Einfärbens von Geldscheinen hingewiesen. Diese Maßnahme allerdings der Freiwilligkeit der Geld-Institute zu überlassen, ist nicht zielführend. Es ist damit zu rechnen, dass nicht an allen Automaten entsprechend Maßnahmen umgesetzt und auch abschreckende Hinweise angebracht werden. Sowohl bei den Sparkassen als auch bei anderen Mitbewerbern ist nicht sichergestellt, dass eine Gefährdung von Gebäuden und Menschenleben ausgeschlossen wird. Nur wenn von vornherein klar erkennbar ist, dass eine Sprengung keinerlei Vorteile bringt, ist damit zu rechnen, dass dieses Verbrechen sich nicht lediglich verlagert.

Dies zeigt sich am Beispiel der Niederlande. Auch dort gibt es bislang nur eine freiwillige Kennzeichnung von derartigen Banknoten. Mit der Folge, dass sich die entsprechende Kriminalität nach NRW verlagert hat [4]. Sich daran zu orientieren, wäre ein wichtiger Schritt in der Kriminalitätsprävention. Warum die Regierung so weit nicht gehen möchte, ist unverständlich. Eine den Erfordernissen angemessene Herangehensweise sollte in den Folgeberatungen klar zum Ausdruck kommen. Daran kann man dann sehen, ob mehr als nur Scheindebatten geführt werden.”

Thomas Ganskow [5], Vorsitzender der PIRATEN SV Hannover [6], ergänzt:

“Gerade die Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Städte und Gemeinden bestimmen als Träger der Anstalt über Ziele und Satzung [7]. Über das Niedersächsische Sparkassengesetz [8] gäbe es direkte Einwirkungsmöglichkeiten. Und hier ist die kommunale Politik ebenso gefordert, auf die Institute dahingehend einzuwirken, die in ihren Möglichkeiten liegenden Maßnahmen verpflichtend einzusetzen.

Wenn stattdessen die Sparkasse Hannover ihren Service [9] nun noch weiter einstellt und die Zugänglichkeit der Geldautomaten fast ausschließlich zwischen 23 und 5 Uhr verhindert [10], ist das das falsche Vorgehen. Einerseits ist damit zumeist auch der Zugang zu Überweisungsautomaten und Auszugsdruckern verhindert, andererseits natürlich auch die Möglichkeit, Bargeld zu bekommen, beispielsweise um ein Taxi zu bezahlen [11] oder andere Zahlungen, die vielleicht nicht unbedingt auf einem Kontoauszug auftauchen sollen, vorzunehmen.

Problem könnte allerdings generell werden, dass die Geldautomaten zum Beispiel bei der Sparkasse Hannover gar nicht mehr von dieser betrieben werden [12]. Wie in solchen Fällen verfahren wird, sagt der Entschließungsantrag gar nicht.”

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