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Kinderrechte in Zeiten von Corona

Kinderrechte
Verschiedenfarbige Buntstiftspitzen

Blogbeitrag des Vorsitzenden des Stadtverbandes der Piratenpartei Hannover, Thomas Ganskow

Am heutigen Aktionstag der Kinderrechte auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention [1], deren Überführung in das Grundgesetz wir Piraten auf Bundesebene fordern [2], möchte ich auf einige der dort benannten Rechte aufmerksam machen. Den Anfang macht das Recht auf Bildung (Grundrecht 4). 

Grundrecht auf Bildung

Das Recht auf Bildung bedeutet, dass jedem Kind die Möglichkeit gegeben sein muss, Bildung zu erlangen. Es bedeutet nicht, dass diese Bildung nur innerhalb eines Präsenzunterrichts in einem Gebäude vermittelt wird oder dass dabei eine zweistellige Zahl anderer Lernender anwesend sein müssen. Es ist auch das Gegenteil von Schulpflicht. Diese Pflicht zum Besuch einer Schule wurde in der guten Absicht eingeführt, Kindern eine Grundbildung angedeihen zu lassen. Zu einer Zeit, wo Kinderarbeit in allen Wirtschaftsbereichen an der Tagesordnung war. Diese Pflicht ist heute anachronistisch. Dennoch wird vielfach auf sie verwiesen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche davon abhalten zu wollen, politisch aktiv zu werden. Die unseligen Beiträge dieser Art im Rahmen der Fridays-for-Future-Demonstrationen füllen ganze Bände. Sie werden vorzugsweise von konservativen Parteien und deren Vertretern geäußert.

Die Schulpflicht ist allerdings auch jetzt in den Zeiten von Corona wieder in vieler Munde. Vorzugsweise bei denen, die ähnlich konservativ in ihrem Denken oder aber in ihrem Handeln, besser gesagt, in ihrem Nichthandeln sind. Gerne wird dabei darauf verwiesen, dass das soziale Miteinander im Lernprozess eine wichtige Rolle spielt. Dass dies nur dann eine Rolle spielt, wenn es um die Zeit in der Schule geht, sieht man daran, dass der Umgang miteinander nach Schulschluss regelrecht untersagt ist. Und damit die Interaktion, die in der Freizeit oder im Sport soziale Kompetenzen vermitteln soll, wegfällt. Hier zeigt sich, dass dieses Argument zwar durchaus seinen Wert hat, aber letztendlich nur vorgeschoben ist.

Vorgeschoben um zu vertuschen, dass es vielfach nicht möglich ist, Bildung anders als in der Schule zu vermitteln. Weil einerseits versäumt wurde, den Lernenden notwendige digitale Kompetenzen zu vermitteln, wie auch, dass wir in einem Land leben, in dem einem relevanten Teil der schulpflichtigen Bevölkerung der Zugang zu für Schulzwecke relevante Kommunikationsmittel verwehrt ist. So ist zwar hier in Hannover vorgesehen, digitale Endgeräte, die aus den Mitteln aus dem “Digitalpakt Schule” angeschafft wurden, den Kindern und Jugendlichen bevorzugt zukommen zu lassen, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Aber abgesehen davon, dass dies wohl noch immer nicht geschehen ist, sind damit auch diejenigen ausgeschlossen, deren elterliches Einkommen knapp über der Grenze dessen liegt, das zu Ansprüchen auf derartige Leistungen führen würde. Damit ist aber eben nicht garantiert, dass in derartigen Familien auch ausreichend Geld zur Verfügung steht, um aus eigenen Mitteln ein oder sogar mehrere dieser Endgeräte anzuschaffen. Hier besteht ein nennenswertes Manko.

Das Problem der digitalen Bildungsvermittlung ist aber nicht nur eine Frage aufseiten derer, denen Bildung vermittelt werden soll, sondern auch aufseiten derer, die Bildung vermitteln sollen. So ist Niedersachsen noch immer weit davon entfernt, alle seine Lehrenden mit ebenfalls aus Mitteln des “Digitalpakt Schule” finanzierten Laptops auszustatten. [3] Medienkompetenz ist auf deren Seite ebenso wenig Bestandteil der Ausbildung, wie bei den Lernenden. Hier besteht ein großes Defizit. Die Piratenpartei hat eine Liste von Hilfsmitteln für den digitalen Unterricht veröffentlicht [4], an der man sich orientieren kann. 

Grundrecht auf Gesundheit

Dies alles sind die großen Hemmnisse, damit ein anderes Recht, das Recht auf Gesundheit (Grundrecht 3) geachtet werden kann. Schulen sind generell nicht darauf ausgerichtet, dass zwischen den Lernenden ein Abstand von 1,50 Metern besteht. Insofern ist eine Selbstverständlichkeit, die Einhaltung der AHA-Regel [5], nicht garantiert, wenn die Kinder und Jugendlichen dazu gezwungen werden, in gleicher Form, wie vor den Corona-Regeln, unterrichtet zu werden. 

Auch die Einhaltung der nach den Sommerferien eingeführten Lüftungsregeln ist aufgrund baulicher und baurechtlicher Einschränkungen nicht durchgängig einhaltbar. Um dennoch eine Beschulung bei nur beschränkter Möglichkeit der Einhaltung der Abstandsregeln vornehmen zu können, böte sich die Unterstützung durch technische Hilfsmittel wie Lüfter oder UV-Lampen an. Letzteres ist in den durch die Landesregierung bereit gestellten Mitteln zum Infektionsschutz überhaupt nicht vorgesehen, ersteres nur “in Ausnahmefällen”. [6] Da die Idee der regelmäßigen Lüftung bei immer weiter fallenden Temperaturen ohnehin nicht mehr lange durchzuhalten ist, ist dies ist ein großer Fehler. 

Hier muss man schon die Frage stellen, warum Hygienekonzepte in Schulen und Kitas, die nur marginal verändert wurden, wesentlich sinnvoller sein sollen, als die in nahezu allen anderen Bereichen, die ihren Betrieb einstellen mussten.

Ein weiterer potentieller Ansteckungsherd ist der Schulweg, insbesondere, wenn er mittels ÖPNV oder eigens eingesetzten Schulbussen durchgeführt wird. Auch hier sind, da der Schulbeginn weitgehend einheitlich ist, die Abstandsregeln, die gerade bei dessen Nutzung für alle anderen Menschen einzuhalten sind, nur selten realisierbar. Die Möglichkeit, in die zusätzliche Organisation von Bussen zu investieren, die mit den Geldern der Landesregierung vorgestern geschaffen wurde, lässt sich kurzfristig kaum realisieren.

Durch alle diese Umstände ist es nicht zumutbar, dass Lehrende und Lernende dazu gezwungen sind, in Schulen aktiv zu werden. Was geachtet werden muss, ist das Selbstbestimmungsrecht aller Beteiligten. Dazu gehören auch die Eltern. Ihnen muss voll umfänglich geholfen werden, eventuelle Verdienstausfälle durch eine Betreuung im Homeschooling müssen ausgeglichen werden. Anders als aktuell, nicht nur bei deren Anordnung mittels Quarantäne durch amtliche Stellen [7], sondern prinzipiell dann, wenn Eltern und Schüler sich einig sind, dass bei nach wie vor steigenden Inzidenzzahlen keine Regelbeschulung zumutbar ist.

Wenn dann, so wie im Gebiet dieses Verbandes, das Gesundheitsamt den Schulen die Entscheidung überlassen hat, ob sie Präsenzunterricht, geteilten Unterricht oder vollständiges Homeschooling betreiben wollen, ist das im Prinzip der richtige Weg. Diese Regelung wurde jedoch vom Ministerpräsidenten persönlich aufgehoben. Derartiges politisches Handeln, das den Bedürfnissen der Menschen direkt entgegensteht, ist gerade im Sinne der Kinderrechte nicht akzeptabel.

Zum Autor

Thomas Ganskow [8] ist Direktkandidat der Piratenpartei Deutschland im Wahlkreis 42 – Hannover II. Zur Zulassung der Kandidatur müssen Parteien und deren Kandidaten, die nicht im Bundes- oder Landtag vertreten sind, sogenannte Unterstützerunterschriften sammeln. Dies ist in Zeiten angeordneter Kontaktbeschränkung nahezu unmöglich. Die Piratenpartei Niedersachsen stellt die für eine Unterstüzung notwendigen Formulare im Internet [9] zur Verfügung.

Quellen:
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention

[2] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Kinder-_und_Jugendrechte_ins_Grundgesetz_.28GG.29

[3] https://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Lehrer-in-Niedersachsen-warten-weiter-auf-Dienstlaptops

[4] https://www.piratenpartei.de/digitales-lernen/

[5] https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/aha-regel-im-neuen-alltag-1775842

[6] https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schutzpaket-corona-45-millionen-euro-fur-personelle-unterstutzung-und-schutzausstattung-194645.html

[7] https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-berufstatige-185673.html

[8] https://www.piratenhannover.de/thomas-ganskow/

[9] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Bundestagwahl_2021/Unterstuetzungsunterschriften

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