Mit der Bekanntmachung, die Fraktionsmindestgröße in kommunalen Parlamenten nicht von zwei auf drei Mitglieder zu erhöhen, hat die Landesregierung einen Schritt Richtung Demokratieerhalt getan. [1,2]
“Es ist schön zu sehen, dass es in der Landesregierung doch noch ein paar klare Köpfe gibt, die Praxiserfahrung vor Ideologie und Bauchgefühl stellen”, anerkennt Thomas Ganskow, stellvertretender Vorsitzender der Piraten Niedersachsen. “Vielleicht waren es ja auch die Erfahrungen, die Nordrhein-Westfalen gemacht hat, die hier in Niedersachsen den Ausschlag gaben. Dort war mit anderen Mitteln – nämlich einer angedachten Prozentklausel bei Kommunalwahlen – versucht worden, die demokratische Vielfalt in den Parlamenten zu zerstören. Der Versuch, dies mit einer “erschwerten Arbeit in den kommunalen Gremien” zu begründen, ist krachend gescheitert. Nichts anderes würde jegliche Veränderung der Voraussetzung für die Zusammensetzung der kommunalen Parlamente auch hier bedeuten. Denn gerade die kleinen Parteien sind es, die vielfach neue Impulse in die vom Mief der Vergangenheit durchzogenen Gremien bringen. Sollte etwas ähnliches hier in Niedersachsen nochmals versucht werden, wird das – wie in NRW auch – auf unseren berechtigten Widerstand stoßen.” [3]
Nichts desto trotz spricht die Landesregierung weiterhin davon, “mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden über Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der kommunalen Vertretungen zu verbessern” zu sprechen. [2]
Christian Bley, Stadtrat der Piratenpartei in Braunschweig ergänzt: “Vor allem müssten Einzelvertreter die gleichen Rechte bekommen wie Gruppen oder Fraktionen. Dass hier immer noch eklatante Unterschiede bestehen, ist mit demokratischen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Wer einer Partei ein Kreuz gibt, muss davon ausgehen können, dass deren Vertreter auch die gleichen Rechte haben, wie alle anderen, die in ein Parlament kommen. Hier gibt es großen Nachholbedarf.”
Quellen:
[1] Koalitionsvertrag (S. 124, Zeile 3188)
https://www.ndr.de/home/niedersachsen/groko230.pdf
[2] Pressemitteilung
https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/mindestgroee-der-fraktionen-in-kommunalen-parlamenten-bleibt-erhalten-162559.html
[3] NRW-Urteil zur 2,5%-Klausel
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/verfassungsgerichtshof-sperrklausel-kommunalwahlen-102.html
Original unter https://piraten-nds.de/2018/03/18/keine-aenderung-bei-mindestfraktionsstaerke
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Mit der Bekanntmachung, die Fraktionsmindestgröße in kommunalen Parlamenten nicht von zwei auf drei Mitglieder zu erhöhen, hat die Landesregierung einen Schritt Richtung Demokratieerhalt getan. [1,2]
“Es ist schön zu sehen, dass es in der Landesregierung doch noch ein paar klare Köpfe gibt, die Praxiserfahrung vor Ideologie und Bauchgefühl stellen”, anerkennt Thomas Ganskow, stellvertretender Vorsitzender der Piraten Niedersachsen. “Vielleicht waren es ja auch die Erfahrungen, die Nordrhein-Westfalen gemacht hat, die hier in Niedersachsen den Ausschlag gaben. Dort war mit anderen Mitteln – nämlich einer angedachten Prozentklausel bei Kommunalwahlen – versucht worden, die demokratische Vielfalt in den Parlamenten zu zerstören. Der Versuch, dies mit einer “erschwerten Arbeit in den kommunalen Gremien” zu begründen, ist krachend gescheitert. Nichts anderes würde jegliche Veränderung der Voraussetzung für die Zusammensetzung der kommunalen Parlamente auch hier bedeuten. Denn gerade die kleinen Parteien sind es, die vielfach neue Impulse in die vom Mief der Vergangenheit durchzogenen Gremien bringen. Sollte etwas ähnliches hier in Niedersachsen nochmals versucht werden, wird das – wie in NRW auch – auf unseren berechtigten Widerstand stoßen.” [3]
Nichts desto trotz spricht die Landesregierung weiterhin davon, “mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden über Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der kommunalen Vertretungen zu verbessern” zu sprechen. [2]
Christian Bley, Stadtrat der Piratenpartei in Braunschweig ergänzt: “Vor allem müssten Einzelvertreter die gleichen Rechte bekommen wie Gruppen oder Fraktionen. Dass hier immer noch eklatante Unterschiede bestehen, ist mit demokratischen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Wer einer Partei ein Kreuz gibt, muss davon ausgehen können, dass deren Vertreter auch die gleichen Rechte haben, wie alle anderen, die in ein Parlament kommen. Hier gibt es großen Nachholbedarf.”
Quellen:niedersachsen/groko230.pdf de/aktuelles/presse_informationen/mindestgroee-der-fraktionen-in-kommunalen-parlamenten-bleibt-erhalten-162559.html nachrichten/landespolitik/verfassungsgerichtshof-sperrklausel-kommunalwahlen-102.html
[1] Koalitionsvertrag (S. 124, Zeile 3188)
https://www.ndr.de/home/
[2] Pressemitteilung
https://www.mi.niedersachsen.
[3] NRW-Urteil zur 2,5%-Klausel
https://www1.wdr.de/
Original unter https://piraten-nds.de/2018/03/18/keine-aenderung-bei-mindestfraktionsstaerke
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