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Bundestag beschließt EU-Richtlinie: Freifunk vor dem Aus?

Bundestag setzt EU-Funkrichtlinie EU (2014/53/EU) fast wörtlich in nationales Recht um. Regelungen, die Freifunk und andere Anwendungen beenden könnten, bekommen damit Geltung.

Freifunk | Bild: CC-BY-SA-2.0 Mario Behling

 

Der Bundestag hat eine Regelung für einheitliche Stecker an Netzteilen für Mobilgeräte beschlossen. Das ist zumindest das, was in der öffentlichen Wahrnehmung primär ankommen wird. Viel wichtiger sind aber die technischen Details der neuen EU-Funkrichtlinie (2014/53/EU), die praktisch wörtlich in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unauffällig steht in § 4.3.9 zu „Anforderungen an Funkanlagen in bestimmten Kategorien oder Klassen“ Folgendes: „Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für welche die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“ Näheres regeln dann sogenannte „delegierte Rechtsakte“. Diese kommen von der EU Kommission und können nur durch eine 2/3 Mehrheit im Europaparlament gestoppt werden.

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Quelle: Bundestag beschließt EU-Richtlinie: Freifunk vor dem Aus? › Piratenpartei Deutschland

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