Was haben „Mary Poppins“, „Die Ghostbusters“, die „Feuerzangenbowle“ und „Das Leben des Brian“ gemeinsam? Sie alle stehen auf einer Liste des Instituts für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK), welches nicht nur die Altersfreigabe sondern auch die Erlaubnis zur Vorführung an so genannten „stillen Feiertagen“ regelt.
Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an Tagen wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile 756 Filme umfasst.
Doch nicht nur Filmvorführungen oder öffentliche Tanzveranstaltungen in Diskotheken sind an stillen Feiertagen untersagt, auch Tanzveranstaltungen, Poetry Slam, Theateraufführungen, Kinderprogramm oder Konzerte fallen unter dieses Verbot. Kurz gesagt, alles was mit Spaß und Unterhaltung zu tun hat, ist an stillen Feiertagen tabu. Zuletzt hat Schleswig-Holstein auf Initiative der Piraten im Landtag die Verbotszeiten eingeschränkt, doch am Karfreitag soll es weiterhin bis 2 Uhr des Folgetages „still“ bleiben. Die Piratenpartei will dieses Tabu am Karfreitag mit Veranstaltungen in Stuttgart, Gießen und Kiel brechen.
Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Schleswig-Holsteinischen Piratenpartei zur Landtagswahl, erklärt: „Es ist eine absurde religiöse Bevormundung, dass erwachsenen Menschen an bestimmten Tagen im Jahr vorgeschrieben wird, was sie in geschlossenen Räumen zu tun und zu lassen haben. Es geht nicht nur ums Tanzen. Die verstaubten Feiertagsgesetze drängen große Teile des kulturellen Lebens an ’stillen Feiertagen‘ in die Illegalität, darunter Spielveranstaltungen für Kinder, Kino, Theater, Oper, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams oder Musikkonzerte. Mit der Lebenswirklichkeit haben diese Verbote nichts mehr zu tun.
Wir brauchen endlich eine klare Trennung von Kirche und Staat, und dazu gehört die Abschaffung von Veranstaltungs-, Demonstrations- und Filmvorführverboten an Feiertagen! Solange keine Gottesdienste gestört werden, haben Staat und Kirchen niemanden bei der Nutzung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage zu bevormunden. Immer mehr Menschen meinen, es sollte jedem selbst überlassen bleiben, wie man Feiertage begeht, wann und wie man trauern, gedenken oder entschleunigen möchte. Wir Piraten kämpfen für Freiheit statt Bevormundung!“
Original unter https://www.piratenpartei.de/2017/04/12/vergnuegungsverbot-filmzensur-piraten-protestieren-gegen-religioese-bevormundung-am-karfreitag/
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Was haben „Mary Poppins“, „Die Ghostbusters“, die „Feuerzangenbowle“ und „Das Leben des Brian“ gemeinsam? Sie alle stehen auf einer Liste des Instituts für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK), welches nicht nur die Altersfreigabe sondern auch die Erlaubnis zur Vorführung an so genannten „stillen Feiertagen“ regelt.
Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an Tagen wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile 756 Filme umfasst.
Doch nicht nur Filmvorführungen oder öffentliche Tanzveranstaltungen in Diskotheken sind an stillen Feiertagen untersagt, auch Tanzveranstaltungen, Poetry Slam, Theateraufführungen, Kinderprogramm oder Konzerte fallen unter dieses Verbot. Kurz gesagt, alles was mit Spaß und Unterhaltung zu tun hat, ist an stillen Feiertagen tabu. Zuletzt hat Schleswig-Holstein auf Initiative der Piraten im Landtag die Verbotszeiten eingeschränkt, doch am Karfreitag soll es weiterhin bis 2 Uhr des Folgetages „still“ bleiben. Die Piratenpartei will dieses Tabu am Karfreitag mit Veranstaltungen in Stuttgart, Gießen und Kiel brechen.
Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Schleswig-Holsteinischen Piratenpartei zur Landtagswahl, erklärt: „Es ist eine absurde religiöse Bevormundung, dass erwachsenen Menschen an bestimmten Tagen im Jahr vorgeschrieben wird, was sie in geschlossenen Räumen zu tun und zu lassen haben. Es geht nicht nur ums Tanzen. Die verstaubten Feiertagsgesetze drängen große Teile des kulturellen Lebens an ’stillen Feiertagen‘ in die Illegalität, darunter Spielveranstaltungen für Kinder, Kino, Theater, Oper, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams oder Musikkonzerte. Mit der Lebenswirklichkeit haben diese Verbote nichts mehr zu tun.
Wir brauchen endlich eine klare Trennung von Kirche und Staat, und dazu gehört die Abschaffung von Veranstaltungs-, Demonstrations- und Filmvorführverboten an Feiertagen! Solange keine Gottesdienste gestört werden, haben Staat und Kirchen niemanden bei der Nutzung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage zu bevormunden. Immer mehr Menschen meinen, es sollte jedem selbst überlassen bleiben, wie man Feiertage begeht, wann und wie man trauern, gedenken oder entschleunigen möchte. Wir Piraten kämpfen für Freiheit statt Bevormundung!“
Original unter https://www.piratenpartei.de/2017/04/12/vergnuegungsverbot-filmzensur-piraten-protestieren-gegen-religioese-bevormundung-am-karfreitag/
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