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Piraten überstehen gefährliche Gewässer – Neue Aufstellungsversammlung geplant

Mit Erstaunen hat die Piratenpartei Niedersachsen die teilweise wenig objektive Berichterstattung zur Wiederholung ihrer Listenaufstellung auf Grund eines Urteils des Landesschiedsgerichts zur Kenntnis genommen. Der Entscheidung des Landesschiedsgerichts, die Aufstellungsversammlung der Piratenpartei Niedersachsen für ungültig zu erklären, war eine Auseinandersetzung mit mehreren Anfechtungen der Aufstellungsversammlung vorangegangen. »Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang«, gibt Andreas Neugebauer, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen, zu bedenken, »alle Parteien haben mit Anfechtungen zu kämpfen«.

Zwei der Anfechtungen bezogen sich auf die Redezeitbegrenzung von drei Minuten. Die Kläger führten dabei an, dass aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 abgeleitet werden könne, dass jedem Kandidaten mindestens zehn Minuten Redezeit eingeräumt werden müssen. Die Piratenpartei Niedersachsen ist überzeugt, bei ihrer Aufstellungsversammlung alle demokratischen Grundsätze eingehalten zu haben. Das Bundesverfassungsgericht fordert nämlich keineswegs die unbedingte Einhaltung einer zehnminütigen Redezeit. Inhaltlicher Kern des diesbezüglichen Urteils ist, dass die Wähler Gelegenheit haben müssen, die Bewerber kennen zu lernen. »Das Urteil bezog sich auf eine Wahl mit nur zwei Bewerbern, von denen einer sich den Wählern vorher nicht vorstellen konnte. Das ist auf unsere Situation nicht übertragbar, denn in Nienburg stellten sich fast 150 Bewerber zur Wahl, die vorher die Möglichkeit hatten, sich ihren Wählern ausgiebig über dafür eingerichtete Webseiten, in öffentlich zugänglichen Telefonkonferenzen und im Rahmen von persönlichen Treffen vorzustellen. Auch auf der Aufstellungsversammlung konnten die Kandidaten beliebig befragt werden«, erklärt Thomas Gaul, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen. Eine Ansicht, die das Urteil des Landesschiedsgerichts bestätigte, zumal im Rahmen der Aufstellungsversammlung keiner der Kandidaten oder der vor Ort anwesenden Piraten eine zu geringe Redezeit bemängelte. Zur Annulierung der Aufstellungsversammlung führte stattdessen ein reiner Formfehler. Ein Mitglied der Piratenpartei Niedersachsen, welches nach deutschem Wahlrecht nicht wahlberechtigt ist, wurde versehentlich akkreditiert.

Mehrere Juristen arbeiten zur Zeit an einer rechtlich eindeutigen Form für eine erneute basisdemokratische Aufstellungsversammlung. Das Wahlverfahren wird in jedem Fall so gestaltet werden, dass jeder Interessent sich für die Liste bewerben und gewählt werden kann. »Jeder Kandidat benötigt die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Wähler, das lässt sich nicht durch geheime Absprachen und Seilschaften erreichen, sondern verhindert diese gerade«, stellt Karl-Heinz Withus, Mitglied der Piratenpartei Niedersachsen, klar.

Die Piratenpartei steht für die bestmögliche Umsetzung von Basisdemokratie und hat bei der Aufstellung der Landtagsliste in Nienburg – anders als alle anderen Parteien – die Basis in einer Mitgliederversammlung entscheiden lassen. Ein Verfahren, das von maßgeblichen Wahlrechtskommentaren als wünschenswert dargestellt wird.

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