Du kannst über das unten stehende Formular per E-Mail Deine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Niedersachsen beantragen. Dafür musst Du nur mindestens 16 Jahre alt sein. Bitte beachte, dass die eingegebenen Daten unverschlüsselt per E-Mail an die Mitgliederverwaltung übertragen werden. Solltest Du dies nicht wollen, kannst Du den Mitgliedsantrag ausdrucken und ausgefüllt an
Piratenpartei Landesverband Niedersachsen
Haltenhoffstr. 50a
30167 Hannover
senden.
Hinweise:
Ein Antrag via E-Mail ist nicht dokumentenecht. Deshalb tritt Deine Mitgliedschaft erst mit der Bestätigung durch die Mitgliederverwaltung in Kraft. Nach der Übermittlung Deines Antrags erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit der Bitte um Überweisung des Beitrages inklusive Kontoverbindung.
Du kannst 50 % der von Dir gezahlten Mitgliedsbeiträge und Spenden (max.825,- €) laut EstG §34g von Deiner Einkommensteuer abziehen. Sollte im Laufe eines Jahres mehr zusammen kommen ist dieser Betrag laut EstG §10b als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig.
Die Piratenpartei Deutschland verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person ausschließlich für interne Zwecke der Partei. Nach § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 22. August 2006 bedarf dies Deiner vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Du gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der Partei erteilst. Es wird zugesichert, dass Deine Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
weitere Informationen gibt es unter „Mitglied werden“
ACHTUNG: Momentan erfolgt die Übertragung der Daten noch nicht verschlüsselt.
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Du kannst über das unten stehende Formular per E-Mail Deine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland Niedersachsen beantragen. Dafür musst Du nur mindestens 16 Jahre alt sein. Bitte beachte, dass die eingegebenen Daten unverschlüsselt per E-Mail an die Mitgliederverwaltung übertragen werden. Solltest Du dies nicht wollen, kannst Du den Mitgliedsantrag ausdrucken und ausgefüllt an
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Ein Antrag via E-Mail ist nicht dokumentenecht. Deshalb tritt Deine Mitgliedschaft erst mit der Bestätigung durch die Mitgliederverwaltung in Kraft. Nach der Übermittlung Deines Antrags erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit der Bitte um Überweisung des Beitrages inklusive Kontoverbindung.
Du kannst 50 % der von Dir gezahlten Mitgliedsbeiträge und Spenden (max.825,- €) laut EstG §34g von Deiner Einkommensteuer abziehen. Sollte im Laufe eines Jahres mehr zusammen kommen ist dieser Betrag laut EstG §10b als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig.
Die Piratenpartei Deutschland verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person ausschließlich für interne Zwecke der Partei. Nach § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 22. August 2006 bedarf dies Deiner vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Du gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der Partei erteilst. Es wird zugesichert, dass Deine Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
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