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Piraten müssen ihre Listenkandidaten für die Landtagswahl in Niedersachsen nochmals wählen

Formfehler bei Aufstellungsversammlung führt zur Wahlwiederholung

42 Listenkandidaten hat die Piratenpartei Niedersachsen im April auf einer Mitgliederversammlung in Nienburg gewählt. Sie war damit als erste Partei für die Landtagswahl im Januar 2013 vorbereitet. Die Tatsache, dass bei einzelnen Plätzen die Wahl mit nur einer Stimme Vorsprung entschieden oder sogar wegen gleicher Stimmenzahl gelost wurde, führt jetzt zu einer Wahlwiederholung.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass mindestens ein aktives Mitglied ohne Wahlberechtigung zum Niedersächsischen Landtag seine Stimme abgegeben hatte.

»Das Mitglied ist Bürger eines anderen EU-Landes«, so Andreas Neugebauer der Landesvorsitzende, »ich finde zwar, dass EU-Bürger, die hier dauerhaft leben auch wählen sollten, aber natürlich müssen wir die Rechtslage respektieren.« Dem Mitglied, das bei interen Parteiangelegenheiten wählen darf, war die andere Rechtslage bei Aufstellungswahlen nicht bekannt. Da ihn viele als aktives Mitglied mit Wohnsitz in Niedersachsen kennen, aber niemand wusste, dass er Bürger eines anderen EU-Landes ist, wurde versäumt ihn vor Aushändigung der Stimmkarten nach einen Ausweis zu fragen.

Das Landesschiedsgericht [1] der Partei hat dies nun nach einer entsprechenden Anfechtung der Aufstellungsversammlung festgestellt und die Liste für nichtig erklärt sowie eine Neuwahl angeordnet. Diese wird voraussichtlich am 21. und 22. Juli in Wolfenbüttel stattfinden. Entsprechende Räume sind dort bereits für einen geplanten Programmparteitag angemietet worden. »Wir hoffen, dass die Mitglieder die bereits bestehende Liste erneut bestätigen«, so Neugebauer. »Aber das entscheiden natürlich die Mitglieder in geheimer Wahl.«

Quellen: [1] Landesschiedsgericht:https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/e/ea/Urteil-LSG-NI-2012-06-04-1.pdf

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